Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines neuen Schulgesetzes vorgelegt. Dieses fasst 7 ältere Gesetze zusammen. Die sonderpädagogische Förderung wird in den Paragraphen 19 und 20 des neuen Gesetzes geregelt. Danach verschwindet der Begriff „Sonderschule“ endgültig aus der Bildungslandschaft NRW; es wird zukünftig – neben anderen Orten der sonderpädagogischen Förderung – ausschließlich Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten geben. Interessant ist, dass der Gesetzentwurf in § 20 (5) ausdrücklich die Bildung von Verbundschulen vorsieht. Das könnte für die bestehenden, relativ großen „Schulen für Sprachbehinderte“ bedeuten, dass sie sich verstärkt durch ihr spezifisches Angebot profilieren müssen. Denn im Interesse einer wohnortnahen Beschulung könnten schon bald Verbundschulen in der Gemeinde den Förderschwerpunkt Sprache anbieten. Lesen Sie mehr…