Die NRW-Schulministerin Ute Schäfer stellte in einer Sitzung des Schulausschusses Ende Juni klar, dass sie keine Veranlassung sehe, den Erlass „Förderung und sonderpädagogische Förderung“ (siehe dazu die Stellungnahme des Elternverbandes) zurück zu nehmen. Der Erlass wird mit einem überproportionalen Anstieg der Zahl der Sonderschülerinnen und Sonderschüler im Zeitraum zwischen 1997 und 2003 begründet. Bereits im Mai des Jahres 2003 habe der Landtag die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, wie diesem Trend entgegengewirkt werden kann. Ministerin Schäfer: „Aus pädagogischen Gründen gilt es im Interesse des einzelnen Kindes, vom Vorschulalter an Möglichkeiten individueller Förderung auszuschöpfen, um vermeidbarem sonderpädagogischem Förderbedarf vorzubeugen“. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag ist jedoch der Meinung, der Erlass impliziere den Vorwurf an die Lehrerschaft der allgemeinbildenden Schulen, bisher Schülerinnen und Schüler mit „normalem“ Förderbedarf leichtfertig und vorschnell an Sonderschulen „abgeschoben“ zu haben. CDU und FDP wiederholten ihre Forderung, den Erlass zurück zu nehmen. (Quelle: Landtag intern, Ausgabe 8 / 2004, S. 19).