Inklusive Bildung und Digitalisierung sind große gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die kraftvoll und engagiert umgesetzt werden müssen.

Der Pakt für Inklusion 2021 fordert daher:
Inklusion und Digitalisierung zusammen denken und verwirklichen.
Hierfür legt ein breites Bündnis aus Verbänden der Pädagogik bei Behinderung und
Benachteiligung sowie organisierten Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung und deren Familien ein Memorandum vor.

Die Forderung lautet:
Bildungsteilhabe ist ein Menschenrecht. Alle jungen Menschen müssen Zugang zu
hochwertiger inklusiver Bildung und digitalen Lernangeboten erhalten.
Inklusiver Bildung wird aktuell sowohl gesellschaftlich als auch politisch viel zu wenig
Bedeutung beigemessen. Visionen, Projekte und konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung von Bildungsprozessen werden unzureichend an das Gütekriterium der Barrierefreiheit gebunden; damit sind auch die Vorgaben zum Universal Design nicht umsetzbar.
Exemplarisch für das systematische Ausblenden der Themenbereiche Inklusion und
barrierefreie Digitalisierung ist der Beschluss der KMK vom 15.10.2020: Politische Vorhaben zur Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens
und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen
Fragen. Hier finden sich weder konkrete Aussagen zur inklusiven Bildung (Artikel 12 der
Ländervereinbarung) noch ein einziges Mal der Gedanke der Barrierefreiheit.
Diskriminierungsfreiheit sieht aus unserer Sicht anders aus.
Die Mitglieder des Pakts für Inklusion 2021 appellieren daher an alle Entscheidungstragenden in Bund, Ländern und Kommunen, die personellen, sächlichen, organisatorischen sowie barrierefreien Voraussetzungen für gute inklusive Bildung und Digitalisierung/Digitalität bedingungslos zu gewährleisten.
Hierfür müssen auf allen Ebenen entsprechende finanzielle und inhaltliche Anstrengungen unternommen werden.
Bei allen Bemühungen um Fortschritte in der Digitalisierung darf das grundsätzliche
Eintreten für inklusive Bildung nicht vernachlässigt werden.
Für die weitere Befassung mit der Thematik lesen Sie bitte das vollständige Memorandum.

Pakt für Inklusion 04.03.2021 – Langfassung