Am 28.09.2004 (Mathematik) und am 30.09.2004 (Deutsch) werden in den 4. Klassen der Grundschulen des Landes NRW erstmals die verpflichtenden Vergleichsarbeiten (zentrale Lernstandserhebungen) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an diesen Arbeiten nicht teilnehmen; die Teilnahme liegt im Ermessen der Lehrkraft. Wenn Sie sich für Details interessieren, finden Sie nützliche Informationen auf der Seite zur Standardsicherung des MSJK. Beispielaufgaben für das Fach Mathematik können auf der Seite zum Projekt VERA angesehen werden. Sie stammen von der Universität Koblenz-Landau, die für die wissenschaftliche Begleitung der zentralen Lernstandserhebungen verantwortlich zeichnet.