Mit Wirkung zum 30. Juli 2016 trat die geänderte Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in Kraft.

Mit der Mehrheit von SPD und Grünen hatte der Schulausschuss am 29.07.2016 u. a. beschlossen, dass sprachbehinderte Jugendliche in der Sekundarstufe II auch in Zukunft keine spezifische sonderpädagogische Unterstützung erhalten sollen.

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